Digitaler Vortrag zum neuen NRW-Versammlungsgesetz

Sharepic für den Vortrag zum Versammlungsgesetzentwurf am 4. Mai
Sharepic für den Vortrag am 4. Mai

Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger*innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Was Versammlungsfreiheit praktisch bedeutet, haben 100.000 Demonstrierende 1981 bei den Protesten gegen das AKW Brokdorf erkämpft und vor dem Bundesverfassungsgericht anschließend durchgesetzt. Das Verfassungsgericht bezeichnete in seinem wegweisenden Brokdorf-Beschluss Versammlungen als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“.

Sharepic für den Vortrag am 20. Mai
Sharepic für den Vortrag am 20. Mai

Seit 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Ländern. Bisher gilt in NRW das Versammlungsgesetz des Bundes. Das nordrhein-westfälische Innenministerium unter Leitung von Herbert Reul, der u.a. wegen Gesprächen mit RWE in Verbindung mit der Räumung des Hambacher Forst in der Kritik steht, plant nun, ein Landesversammlungsgesetz zu beschließen. Dies könnte lebendige Demonstrationen zukünftig erheblich erschweren. Der Gesetzesentwurf scheint vor allem von einer Abneigung gegen den grundrechtlich geschützten Gebrauch der Versammlungsfreiheit getragen zu sein. Mit dem Vortrag wollen wir über die geplanten Gesetzesänderungen berichten und mögliche Proteststrategien mit Euch diskutieren. Juristische Vorkenntnisse werden dafür nicht benötigt.